Mission Impossible? – Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag
Das Gründungsdokument des ICC von 1998, bekannt als Rom-Statut, unterzeichneten 123 Länder. Nicht-Mitglieder sind u.a. Länder wie die USA und China, aber auch Israel, Syrien und die Türkei. Russland, das den Vertrag zwar nicht ratifiziert hat, jedoch unterstützte, kündigte 2016 seinen Rückzug wegen der Einschätzung des Gerichts zum Ukraine-Konflikt an. Die Gerichtspräsidentin, Judge Fernández de Gurmendi, wies unsere Besuchergruppe nachdrücklich auf die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts für Kriegsverbrechen, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die bestehenden strikten Regeln hin, dem Anklage und Gericht unterworfen seien. Das Gericht könne leider nicht alle von Individuen begangenen Gräueltaten verfolgen und bestrafen. In letzter Zeit seien dem Gericht vermehrt rassistische Tendenzen und mangelnde Glaubwürdigkeit vorgeworfen worden. Denn bisher seien ausschließlich afrikanische Politiker angeklagt oder/oder verurteilt worden. Südafrika und Gambia hätten deswegen ihren Austritt angedroht, jedoch zunächst wieder zurückgezogen. Dagegen hat als erstes Land Burundi Ende Oktober 2017 den ICC verlassen. Da der blutige Konflikt zwischen Regierung und Opposition zu einer Zeit ausbrach, als Burundi noch Mitglied war, wird der ICC jedoch seine Ermittlungen fortführen können. Zwar haben mehrere afrikanische Länder dem ICC ausdrücklich ihrer Solidarität versichert, dennoch scheint die Afrikanische Union (AU) einen eigenen „Regionalen Strafgerichtshof” für Afrika einrichten zu wollen, wie einer der Referenten bei unserem Treffen in Den Haag berichtete. Lilli Löbsack, Vizepräsidentin der DGLI und Strafverteidigerin in Berlin