Das diesjährige Seminar fand -wiederum- auf Initiative von Dr. Carsten Klein in diesem Jahr in Johannesburg statt.
Besonders interessant war der Besuch des Verfassungsgerichts, des höchsten Gerichts Südafrikas, zuständig für die Auslegung der 1997 in Kraft getretenen Verfassung.
Das Gericht tagt seit 2004 in dem neu errichteten Gebäude auf dem Gelände des Johannesburg Fort. Das Gebäude grenzt direkt an die Gefängnismauer des 1987 geschlossenen Gefängnisses, in dem Mahatma Gandhi, aber auch Nelson Mandela im berüchtigten Block 4 inhaftiert waren.
Das Gerichtsgebäude steckt voller architektonischer Symbolik. Zum Teil ist es aus Steinen des alten Gefängnisses gebaut. Das Foyer stützt sich auf schräge Säulen, die Bäume repräsentieren, unter denen sich früher Dorfbewohner versammelt haben, um Rat abzuhalten.
Eine Vertreterin der FNF Südafrika zusammen mit einer Mitarbeiterin der Helen-Suzman-Foundation (HSF), mit der die Stiftung seit Jahren kooperiert, erklärte uns Arbeitsweise, Zusammensetzung und Funktion des Verfassungsgerichts.
Die HSF hat im August 2017 bei Gericht eine wegweisende, auf Transparenz zielende Klage eingereicht. Sie will Zugang erhalten zu den bisher geheim gehaltenen Tonbandaufzeichnungen, die den Verlauf der Beratungen über die fachliche Qualität der Kandidaten offenlegen. Bei der beklagten Kommission handelt es sich um eine Art Richterwahlausschuss, die dem für die Ernennung zuständigen Staatspräsidenten geeignete Richter vorschlägt. Anlass der Klage der Helen-Suzman-Foundation waren mehrere umstrittene Ernennungen durch Präsident Zuma.
Eine Entscheidung des Gerichts steht zurzeit noch aus.
Lilli Löbsack. Vizepräsidentin der DGLI und Strafverteidigerin in Berlin